Darf das Autohaus die Zulassung für den Käufer übernehmen?
Ja. Das Autohaus stellt den Antrag im Namen des Käufers als Halter und braucht dafür eine Vollmacht nach Anlage 12 der FZV (§ 37 Abs. 4 FZV). Bei einer Privatperson muss die Vollmacht qualifiziert elektronisch signiert sein, bei einer Firma trägt sie ein qualifiziertes elektronisches Siegel oder die Signatur eines geprüften Vertretungsberechtigten (§ 38 FZV).
Einen Personalausweis mit Online-Funktion braucht der Käufer dafür nicht. Er erhält einen Link, identifiziert sich beim Vertrauensdiensteanbieter und signiert – am Verkaufstisch oder später von zu Hause. Über das Formular nach Anlage 12 willigt er zugleich ein, dass Fahrzeug- und Halterdaten an den Einreichenden übermittelt werden dürfen (§ 38 Abs. 1 FZV).
