LIZ Für Betriebe mit hohem Volumen
Zulassungssoftware als Lizenz unter eigener Marke
Eine Lizenz für unsere Zulassungssoftware ist ein Nutzungsrecht mit fester Laufzeit von einem, zwei, drei Jahren oder länger. Sie reichen Zulassungen über die vom KBA abgenommene Anbindung an die Großkundenschnittstelle ein und treten dabei unter Ihrer eigenen Marke auf. Betrieb, Updates und Weiterentwicklung übernehmen wir; Plattform- und QES-Gebühren je Vorgang fallen nicht an.
Software im Betrieb
White-Label-Zulassungssoftware passend zu Ihrem Betrieb einführen
Bei einer Lizenz unter eigener Marke stehen Ihr Firmenname, Logo und Ihre Farben im Vordergrund. Die hier gezeigte ZO24-Ansicht veranschaulicht die Antragsprüfung; die konkrete Gestaltung Ihres Portals und der E-Mails stimmen wir mit Ihnen ab.
Klären Sie vor dem vereinbarten Start, welche Mitarbeiter den Ablauf kennenlernen sollen, welche Vorgangsarten zuerst bearbeitet werden und wer intern die Einführung verantwortet. Halten Sie außerdem fest, welche Leistungen und Anpassungen im Angebot enthalten sind. Betrieb und Updates übernehmen wir entsprechend der vereinbarten Lizenz.
Vergleichen Sie den Gesamtaufwand über dieselbe Laufzeit und mit demselben Vorgangsmix. Die Anzahl allein entscheidet nicht: Eine verlässliche Kalkulation braucht Ihr konkretes Lizenzangebot und die alternativ geltenden Vorgangskonditionen. Unser Kostenvergleich hilft beim Zusammenstellen der Positionen; der Leitfaden für den Umstieg unterstützt einen geordneten Start.

Ab wie vielen Vorgängen lohnt sich eine Lizenz?
Ab rund 2.000 Vorgängen im Jahr lohnt sich eine individuelle Vergleichsrechnung zwischen Lizenz und Abrechnung je Vorgang. Das sind im Schnitt etwa 167 Vorgänge im Monat oder rund 8 an jedem Arbeitstag. Der Grund: Mit der Lizenz entfallen die Plattform- und die QES-Gebühr, die sonst bei jedem einzelnen Vorgang anfallen.
Liegt Ihr Volumen darunter oder schwankt es stark über das Jahr, kann die Abrechnung je Vorgang passend sein – ohne Grundgebühr und ohne Bindung. Die Software und die KBA-Anbindung sind in beiden Modellen identisch, Sie wechseln also nur die Art der Abrechnung.
- rund 2.000 Vorgänge im Jahr als Rechenbeispiel
- entspricht etwa 167 im Monat
- oder rund 8 je Arbeitstag
- amtliche Gebühren bleiben in beiden Modellen gleich
Worin unterscheiden sich Lizenz und Abrechnung je Vorgang?
Beide Modelle nutzen dieselbe Plattform. Sie unterscheiden sich darin, wie Sie bezahlen, wie lange Sie sich binden und was im Preis steckt.
| Merkmal | Lizenz | Abrechnung je Vorgang |
|---|---|---|
| Bindung | feste Laufzeit: 12, 24, 36 Monate oder länger | keine Laufzeit, keine Mindestabnahme |
| Plattformgebühr je Vorgang | entfällt | fällt an |
| QES-Gebühr je Vorgang | entfällt | fällt an |
| Eigene Marke | inklusive: Logo, Farben, Firmenname | Kundenbereich unter eigener Marke nach Vereinbarung |
| Betrieb und Updates | durch uns | durch uns |
| Amtliche Gebühren | 1:1 ohne Aufschlag | 1:1 ohne Aufschlag |
| Wirtschaftlichkeit | Mit individuellem Lizenzangebot berechnen | Mit geltenden Vorgangskonditionen vergleichen |
Was übernehmen wir während der Laufzeit?
Während der gesamten Laufzeit liegt die Technik bei uns: Sie installieren nichts, warten nichts und brauchen keine eigene IT-Abteilung. Ihr Team arbeitet im Browser, an jedem Arbeitsplatz mit Internetzugang.
Ändert das KBA Datenformate oder Pflichtfelder, setzen wir das in der Software um – Sie müssen dafür nichts tun. Eine eigene Registrierung als Großkunde brauchen Sie dafür nicht; deren Voraussetzungen regelt § 34 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung.
- Betrieb von Servern und Datenbank
- Sicherheitsupdates und Weiterentwicklung
- Umsetzung neuer XKfz-Versionen und KBA-Vorgaben
- Anbindung an die Großkundenschnittstelle mit Zertifikaten
- Ihr Logo, Ihre Farben und Ihr Firmenname in Portal und E-Mails
Welche Laufzeiten gibt es für die Lizenz?
Sie wählen eine Laufzeit von einem, zwei oder drei Jahren; längere Zeiträume vereinbaren wir auf Anfrage. Die Laufzeit steht im Lizenzvertrag und beginnt mit dem vereinbarten Starttag.
Die Lizenz besteht aus einer einmaligen Einrichtungsgebühr und einer monatlichen Lizenzgebühr; beide richten sich nach Laufzeit und Volumen und werden je Betrieb berechnet. Amtliche Gebühren der Zulassungsbehörde und des KBA weisen wir wie bisher ohne Aufschlag aus.
- Kurz
- 12 Monate
- Lizenz für ein Jahr
- Mittel
- 24 Monate
- Lizenz für zwei Jahre
- Lang
- 36 Monate
- oder länger nach Vereinbarung
Häufige Fragen zur Softwarelizenz
Was bedeutet White Label oder Whitelabel bei Zulassungssoftware?
White Label, White-Label und Whitelabel meinen hier einen Auftritt unter Ihrer eigenen Marke. Im vereinbarten Lizenzmodell tragen Portal und E-Mails Ihr Logo, Ihre Farben und Ihren Firmennamen. Welche Gestaltung und Leistungen enthalten sind, wird im Angebot festgehalten. Die technische Betreuung übernehmen wir während der vereinbarten Laufzeit.
Was kostet eine Lizenz für die Zulassungssoftware?
Die Lizenz kostet eine einmalige Einrichtungsgebühr und eine monatliche Lizenzgebühr. Beide hängen von Laufzeit und Volumen ab und werden je Betrieb berechnet; Beträge veröffentlichen wir nicht. Fest steht: Plattform- und QES-Gebühren je Vorgang fallen mit der Lizenz nicht an, ob sie günstiger ist, ergibt sich aus Ihrem Volumen und dem konkreten Angebotsvergleich.
Muss ich Software installieren oder selbst Updates einspielen?
Nein. Die Software läuft im Browser. Betrieb, Sicherheitsupdates und Anpassungen an neue XKfz-Versionen des KBA übernehmen wir während der gesamten Laufzeit.
Erscheint meine Marke auch in den E-Mails an meine Kunden?
Ja. Mit der Lizenz tragen das Portal und die E-Mails an Ihre Kunden Ihr Logo, Ihre Farben und Ihren Firmennamen.
Brauche ich für die Lizenz eine eigene Registrierung beim KBA?
Nein. Ihre Anträge laufen über unsere abgenommene Anbindung an die Großkundenschnittstelle. Eine eigene Registrierung als Großkunde mit eigenen Zertifikaten ist dafür nicht nötig.
Lizenz-Konditionen anfragen
Nennen Sie uns Ihr Jahresvolumen und die gewünschte Laufzeit – Sie erhalten werktags binnen 24 Stunden eine Antwort mit konkreten Konditionen.
Stand der Angaben: · Rechtsgrundlage Großkunden-Registrierung: FZV (gesetze-im-internet.de)