eVB Für Versicherungsmakler
Zulassungssoftware für Versicherungsmakler
Ein Versicherungsmakler kann die Kfz-Zulassung seiner Kunden selbst einreichen, statt sie zur Zulassungsstelle zu schicken. Die eVB-Nummer stammt aus der gerade vermittelten Police, und der Antrag läuft über unsere vom KBA abgenommene Schnittstelle an die zuständige Zulassungsbehörde. Halter bleibt der Kunde.
Software im Betrieb
Von der eVB zum vollständigen Zulassungsauftrag
Die eVB ist ein Baustein des Antrags. Für den Zulassungsauftrag benötigen Sie darüber hinaus die passenden Fahrzeug- und Halterdaten sowie die je Vorgang erforderlichen Dokumente. Vereinbaren Sie mit Ihrem Kunden ausdrücklich, welchen Zulassungsservice Ihr Büro übernimmt und welche Angaben er noch liefern muss.
Bei einer erforderlichen elektronischen Vollmacht senden Sie die Signaturanfrage aus dem Vorgang an die richtige Person. Erst wenn die nötigen Angaben und Freigaben vollständig sind, prüfen Sie die Zusammenfassung und reichen den Antrag ein. Eine vermittelte Police allein ist noch kein abgeschlossener Zulassungsauftrag.
Beginnen Sie mit einem überschaubaren, wiederkehrenden Fall aus Ihrem Alltag. Prüfen Sie dabei, wie viel aktive Arbeitszeit Datenerfassung, Rückfragen und Ergebnisübergabe tatsächlich benötigen. Diese Zeiten gehören in Ihre eigene Servicekalkulation. Die Kostenübersicht trennt Softwareleistung, Behördengebühren und Bearbeitungsaufwand; die Vergleichscheckliste unterstützt die Produktauswahl.

Was hat ein Maklerbüro von der eigenen Zulassung?
Die Zulassung ist der Moment, in dem ein Kunde die Kfz-Versicherung tatsächlich braucht – und oft der Moment, in dem ihn ein Autohaus oder ein Zulassungsdienst mit einem eigenen Versicherungsangebot abfängt. Wer die Zulassung selbst übernimmt, schließt diese Lücke und bleibt der einzige Ansprechpartner rund ums Fahrzeug.
Praktisch fällt die Arbeit dort an, wo die Daten ohnehin liegen: Name, Anschrift und eVB-Nummer kennt das Büro aus dem Antrag zur Police. Neu hinzu kommen nur die Unterlagen des Fahrzeugs.
- Kundenbindung über den Versicherungsabschluss hinaus
- eVB-Nummer und Halterdaten liegen bereits vor
- eigener Servicepreis, frei kalkuliert
- kein Weg zur Zulassungsstelle für den Kunden
Wie reicht ein Maklerbüro den Antrag ein?
Halter bleibt immer der Kunde. Das Maklerbüro reicht über unsere vom KBA abgenommene Schnittstelle ein. Eine eigene Registrierung als Großkunde braucht das Büro nicht – die ist nach § 34 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung Betrieben mit regelmäßig mehr als 500 Anträgen im Jahr vorbehalten.
| Situation im Maklerbüro | Vorgang | Beitrag des Büros |
|---|---|---|
| Kunde hat einen Neuwagen bestellt | Neuzulassung | eVB aus der neuen Police, Halterdaten |
| Kunde kauft privat einen Gebrauchten | Umschreibung mit Halterwechsel | Versicherungswechsel und eVB, Codes vom Foto |
| Kunde zieht in einen anderen Landkreis | Umschreibung | neue Anschrift aus dem Bestand |
| Motorrad oder Wohnmobil nach der Winterpause | Wiederzulassung | eVB, gültige Hauptuntersuchung prüfen |
| Fahrzeug verkauft, Vertrag endet | Außerbetriebsetzung | Codes der Zulassungsbescheinigung und der Plaketten |
Wie schnell liegt der Bescheid vor?
Bei automatisiert bearbeiteten Anträgen meist nach wenigen Minuten: Der Median lag bei 2,4 Minuten, 16 von 17 Entscheidungen kamen nach höchstens 5 Minuten (automatisiert entschiedene Anträge unserer Geschäftskunden, 20.08.–10.09.2026). Mit dem vorläufigen Zulassungsnachweis darf das Fahrzeug bis zu 14 Tage ohne Plaketten fahren (§ 31 FZV).
Abgerechnet wird je Vorgang, ohne Grundgebühr und ohne Laufzeit; die Konditionen für Maklerbüros vereinbaren wir einzeln. Amtliche Gebühren stehen ohne Aufschlag als eigene Rechnungsposition.
- Median bis zum Bescheid
- 2,4 Minuten
- automatisiert entschiedene Anträge, 20.08.–10.09.2026
- Fahren ohne Plaketten
- 14 Tage
- mit vorläufigem Nachweis, § 31 FZV
- Grundgebühr
- keine
- Abrechnung je Vorgang, ohne Laufzeit
Häufige Fragen von Versicherungsmaklern
Kann eine Versicherungsagentur den Zulassungsservice ebenfalls anfragen?
Ja. Beschreiben Sie bei der Anfrage Ihre Betriebsart, die gewünschten Vorgangsarten und das erwartete Volumen. Gemeinsam lässt sich klären, welcher Zugang zu Ihrem Arbeitsablauf passt. Die Zulassungssoftware ergänzt die Bearbeitung des Kundenauftrags; sie ersetzt weder Ihre Versicherungssoftware noch die erforderlichen Angaben und Freigaben des Halters.
Wer ist Halter, wenn der Makler die Zulassung einreicht?
Immer der Kunde. Das Maklerbüro reicht über unsere Schnittstelle ein; im Antrag und in der Zulassungsbescheinigung steht der Kunde als Halter.
Muss mein Kunde noch zur Zulassungsstelle?
Nein. Den vorläufigen Zulassungsnachweis erhält das Büro als PDF im Vorgang; die Zulassungsbescheinigung und die Plaketten kommen per Post.
Braucht das Maklerbüro eine eigene Registrierung beim KBA?
Nein. Eingereicht wird über unsere vom KBA abgenommene Schnittstelle – eigene Zertifikate oder eine eigene Abnahme sind nicht nötig.
Kann das Büro die eVB-Nummer eines anderen Versicherers verwenden?
Ja. Entscheidend ist eine gültige eVB für das Fahrzeug; sie kann aus jeder vermittelten Police stammen.
Lohnt sich für Maklerbüros eine Lizenz unter eigener Marke?
Ab rund 2.000 Vorgängen im Jahr ist die Softwarelizenz günstiger als die Abrechnung je Vorgang; dann tragen Portal und E-Mails an Ihre Kunden Ihr Logo und Ihre Farben.
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Stand der Angaben: · Rechtsgrundlagen: FZV (gesetze-im-internet.de)