Welcher Zulassungsvorgang liegt beim Gebrauchtwagen vor?
„Gebrauchtwagen zulassen“ beschreibt mehrere Situationen. Ein noch zugelassener Wagen mit neuem Halter ist eine Umschreibung; ein bereits außer Betrieb gesetztes Fahrzeug wird wieder zugelassen. Für die internetbasierte Wiederzulassung enthält § 29 FZV eigene Voraussetzungen, unter anderem zu den Sicherheitscodes der Fahrzeugdokumente. Außerdem darf das Fahrzeug beim Antrag nicht länger als sieben Jahre außer Betrieb gesetzt gewesen sein (§ 29 Abs. 2 FZV); ein länger abgemeldeter Bestandswagen läuft über die Zulassungsstelle.
„Das Fahrzeug darf zum Zeitpunkt des Zulassungsantrages nicht länger als sieben Jahre außer Betrieb gesetzt gewesen sein.“
§ 29 Abs. 2 FZV
Prüfen Sie deshalb zuerst den bisherigen Status und den geplanten Halter. Der Kaufvertrag allein beantwortet beides nicht: Er nennt den Käufer, aber nicht zwingend die Person oder Firma, auf die das Fahrzeug zugelassen werden soll.