Wann braucht die Zulassung eine Vollmacht?
Immer dann, wenn ein Betrieb über die Großkundenschnittstelle einen Antrag für einen anderen Halter stellt: das Autohaus für den Käufer, der Zulassungsdienst für seinen Auftraggeber, der Händler für den Kunden. § 37 FZV unterscheidet dabei zwischen eigenen Anträgen eines Großkunden und Anträgen für Dritte. Für Außerbetriebsetzungen sieht die Vorschrift keine Vollmacht nach Anlage 12 vor.
Klären Sie vor dem Versand eines Formulars, wer als Halter eingetragen werden soll und wer den Antrag stellt. Kauf und Bevollmächtigung sind verschiedene Vorgänge: Wer das Fahrzeug bezahlt, ist nicht automatisch der Vollmachtgeber.
„Bei einem Antrag nach Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 ist, außer im Fall der Außerbetriebsetzung, eine Vollmacht nach den Vorgaben der Anlage 12 an die Großkundenschnittstelle zu übermitteln.“
§ 37 Abs. 4 FZV