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Vollmacht zur Kfz-Zulassung: so funktioniert sie bei i-Kfz

Eine Zulassungsvollmacht legt fest, wer den Antrag für den Halter stellen darf. Reicht ein Betrieb über die Großkundenschnittstelle einen Antrag im Namen eines Dritten ein, verlangt § 37 Abs. 4 FZV grundsätzlich eine Vollmacht nach Anlage 12; ausgenommen ist die Außerbetriebsetzung. Eine Privatperson unterschreibt sie qualifiziert elektronisch, ohne dafür in den Betrieb kommen zu müssen.

Wann braucht die Zulassung eine Vollmacht?

Immer dann, wenn ein Betrieb über die Großkundenschnittstelle einen Antrag für einen anderen Halter stellt: das Autohaus für den Käufer, der Zulassungsdienst für seinen Auftraggeber, der Händler für den Kunden. § 37 FZV unterscheidet dabei zwischen eigenen Anträgen eines Großkunden und Anträgen für Dritte. Für Außerbetriebsetzungen sieht die Vorschrift keine Vollmacht nach Anlage 12 vor.

Klären Sie vor dem Versand eines Formulars, wer als Halter eingetragen werden soll und wer den Antrag stellt. Kauf und Bevollmächtigung sind verschiedene Vorgänge: Wer das Fahrzeug bezahlt, ist nicht automatisch der Vollmachtgeber.

„Bei einem Antrag nach Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 ist, außer im Fall der Außerbetriebsetzung, eine Vollmacht nach den Vorgaben der Anlage 12 an die Großkundenschnittstelle zu übermitteln.“

§ 37 Abs. 4 FZV

In welcher Form muss die Vollmacht vorliegen?

Bei einer Privatperson muss die Vollmacht qualifiziert elektronisch signiert sein. Bei einer Firma trägt sie ein qualifiziertes elektronisches Siegel oder die qualifizierte Signatur einer vertretungsberechtigten Person (§ 38 FZV). Eine eingescannte Papiervollmacht genügt für den GKS-Antrag nicht.

Praktisch erhält der Halter einen Link, identifiziert sich beim Vertrauensdiensteanbieter und unterschreibt, am Verkaufstisch oder später von zu Hause. Einen Personalausweis mit Online-Funktion braucht er dafür nicht. Mit dem Formular nach Anlage 12 FZV willigt er zugleich ein, dass Fahrzeug- und Halterdaten an den Einreichenden übermittelt werden.

Was sollten Verkauf und Disposition vor dem Versand abstimmen?

Die Liste dient der Vorbereitung. Nutzen Sie im konkreten Antrag die vorgesehene Vollmacht und den angebotenen Signaturweg, statt eine beliebige Vorlage unverändert einzusetzen.

Prüfpunkte vor dem Versand einer Vollmacht
PrüfpunktFrage im Team
HalterIst die richtige Person oder Organisation eindeutig benannt, mit Anschrift nach § 6 FZV?
VollmachtgeberUnterschreibt der künftige Halter selbst oder eine für die Firma vertretungsberechtigte Person?
BevollmächtigterIst klar, welcher Betrieb den Antrag für den Halter stellt?
FahrzeugzuordnungBeziehen sich Vollmacht und Antrag auf dasselbe Fahrzeug und denselben Vorgang?
UnterlagenzustellungSind Empfänger und Anschrift für Zulassungsbescheinigung und Plaketten abgestimmt?
AbschlussIst die Signatur tatsächlich erfolgt, oder wurde bisher nur ein Link versendet?

Warum sind Halter und Zustellung getrennte Fragen?

Anlage 12 FZV unterscheidet verschiedene Vollmachtgeber und enthält Angaben zur Fahrzeugzuordnung sowie zur Abholung oder zum Versand der Zulassungsunterlagen. Wer Halter wird und wohin Fahrzeugschein und Plaketten gehen, sind also zwei Angaben.

Eine Lieferadresse für das Fahrzeug sollte deshalb nicht automatisch in jedes Adressfeld übernommen werden. Bei Leasing und Flotten kommen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief häufig sogar an unterschiedliche Stellen; wie das geht, steht unter Leasing und Flotten.

Wie organisiert ein Autohaus den Signaturablauf?

Beispiel: Eine Kundin kauft einen Gebrauchtwagen, der auf ihren Partner zugelassen werden soll. Der Verkauf klärt zuerst die tatsächlichen Halterangaben. Die Disposition prüft die Zuordnung und sendet den Signatur-Link an den künftigen Halter, nicht an die Käuferin. Erst wenn die Signatur im Vorgang vorliegt, wird der Antrag übermittelt.

  • Künftigen Halter und zuständigen Kontakt klären.
  • Fahrzeug und Vollmacht gemeinsam prüfen.
  • Dem Halter den Signaturweg kurz erklären.
  • Vor der Übermittlung den tatsächlichen Abschluss kontrollieren.

Ändert sich eine Angabe nach dem Versand, klären Sie das weitere Vorgehen vor dem Antrag. Den Zusammenhang mit den übrigen Schritten zeigt der Ablauf der digitalen Zulassung; Fahrzeugunterlagen behandelt die Prüfliste Gebrauchtwagen zulassen. Wie Zulassungsdienste Vollmachten für ihre Auftraggeber einholen, beschreibt die Zulassungsdienst-Software.

Häufige Fragen zur Zulassungsvollmacht

Ist der Käufer immer der Vollmachtgeber?

Nein. Vollmachtgeber ist, wer Halter werden soll, bei einer Firma eine vertretungsberechtigte Person. Gerade bei Familienkäufen oder Firmenfahrzeugen sollten die Angaben vor dem Versand abgestimmt werden.

Kann eine bestehende Papiervollmacht verwendet werden?

Für einen Antrag über die Großkundenschnittstelle nicht. Maßgeblich ist das Formular nach Anlage 12 FZV mit qualifizierter elektronischer Signatur oder qualifiziertem Siegel.

Braucht der Halter einen Personalausweis mit Online-Funktion?

Nein. Er identifiziert sich über den Signatur-Link beim Vertrauensdiensteanbieter und unterschreibt dort qualifiziert elektronisch.

Braucht eine Abmeldung eine Vollmacht?

Für die Außerbetriebsetzung über die Großkundenschnittstelle sieht § 37 Abs. 4 FZV keine Vollmacht nach Anlage 12 vor. Die Sicherheitscodes von Zulassungsbescheinigung und Plaketten werden trotzdem gebraucht.

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Stand der Angaben: · Rechtsgrundlagen: FZV mit Anlage 12 (gesetze-im-internet.de)